*** Kostenloser ICD-10-GM 2024 Thesaurus zum Download ***

Seit Anfang 2024 steht wieder die neue Version 5.5 des ICD-10-GM 2024 mit neuen ICD-10-Daten (über 103.120 Einträge), speziellen Kodes für COVID-19, Hinweise auf ICD-10-Verschlüsselungen für Akutdiagnosen, Filterung über weitere Fachgruppen und zusätzlichen Suchfunktionen in einer ZIP-Datei für Windows zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die Installationshinweise in der Datei LIESMICH.TXT.

Download ICD-10 Thesaurus für Windows XP/Vista/7/8.1/10/11 (14.0 MB)

Übrigens, dieser ICD-10 Thesaurus ist mit erweiterter Funktionalität Bestandteil von RST-MED Win. Interessieren Sie sich näher für unser Praxisverwaltungssystemsystem? Dann rufen Sie uns einfach an (Tel. 06636/1349), senden Sie uns ein Fax (Fax 06636/1254) oder schicken Sie uns eine E-Mail  Info@RST-Software.de. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung, führen Ihnen auf Wunsch RST-MED Win unverbindlich vor und unterbreiten Ihnen ein speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

*** Blankoformulardruck für Privatliquidation verfügbar ***

Durch die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) in Köln wurde RST-MED Win In Kassenarztpraxen ist die Verwendung von KV-Formularen für Privatpatienten geduldet. Bei reinen Privatpraxen dürfen diese KV-Vordrucke nicht verwendet werden. Auch ein Volldruck/Blankoformulardruck mit den Bildern der KV-Formulare ist nicht gestattet. In Privatpraxen ist daher das Privatrezept das zentrale Formular, das aber wenig Spielraum und Komfort bietet.
Wir haben daher die wichtigsten Formulare für eine Privatpraxis in Anlehnung an die KV-Formulare komplett neu entworfen und im Praxisverwaltungssystem RST-MED Win (Privatliquidation) integriert. Dazu gehören
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (DIN-A5 hoch)
  • Krankenhausbehandlung (DIN-A5 hoch)
  • Krankenbeförderung (DIN-A5 hoch)
  • Überweisungsschein (DIN-A5 quer)
  • Laborüberweisungsschein (DIN-A5 quer)
  • Heilmittelverordnung (DIN-A5 hoch)
  • Notfall-/Vertreterschein (DIN-A5 quer)
  • Ärztliche Bescheinigung/Attest (DIN-A5 quer)
Alle Formulare werden mittels Laserdrucker auf ein leeres DIN-A5/DIN-A4-Blatt (weiß oder farbig) gedruckt. Dadurch vereinfacht sich das Formularwesen in der Privatpraxis erheblich, Folgeverordnungen können einfacher ausgestellt werden und der individuelle Entwurf der Formulare über den Formulardesigner/Textverarbeitung ist nicht mehr notwendig.

*** RST-MED Win von der HÄVG für das vierte Quartal 2023 zertifiziert ***

Durch die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) in Köln wurde RST-MED Win am 14. September für das vierte Quartal 2023 erfolgreich rezertifiziert. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wurde dies durch die HÄVG schriftlich mitgeteilt. RST-MED Win ist somit weiterhin für die Abrechnung der HzV-Verträge AOK-Bayern, BKK-Bayern, EK-Bayern, SI-IKK (bundesweit), LKK-Bayern und TK (bundesweit) sowie für insgesamt 12 weitere HzV-Verträge in Nordrhein und Westfalen-Lippe zugelassen.

*** RST-MED Win von der KBV für das eRezept zertifiziert ***

Trotz aller Hürden, die man uns in den Weg gestellt hat, konnten wir am 19. Februar 2022 das letzte zur eRezept-Zertifizierung geforderte Dokument bei der KBV einreichen und erhielten bereits drei Tage später die neue Prüfnummer
  • Y/410/2202/36/067 für das eRezept von der KBV mitgeteilt.
Jetzt folgen eine Vielzahl praxisnaher Tests mit RST-MED Win, damit ab dem Zeitpunkt des zwingenden eRezept-Einsatzes (frühestens ab III/2022) alle Funktionen ausgetestet, erprobt und in der Bedienung trotz der vielfältigen Randbedingungen so einfach wie möglich sind.

Spätestens alle drei Jahre muss jedes Praxisverwaltungssystem (PVS) zusammen mit der angebundenen Arzneimitteldatenbank (hier: ifap praxisCENTER 3) auf die korrekte Arzneimittelverordnung und die Berücksichtigung der Spezialfälle von der KBV in einer Sichtprüfung geprüft werden.
Für RST-MED Win war dies am 10. Januar der Fall. Aufgrund des Cyberangriffs auf die CompuGroup (CGM) und damit auch auf die ifap GmbH als Tochterunternehmen zu dieser Zeit, konnten für die KBV-Testfälle nur ältere Medikamentendaten eingesetzt werden, was zu überflüssigen Fehlern aufgrund der veralteten/falschen Daten während der Sichtprüfung führte.
Nachdem diese Probleme aber gelöst und die vorgeschriebene Meldungen/Hinweise im Text in RST-MED Win geändert worden waren, wurde am 19. Januar der erfolgreiche Abschluss der Rezertifizierung zur Arzneimittelverordnung (AMV, AVWG) mit der neuen Prüfnummer
  • Y/400/2204/36/067 von der KBV mitgeteilt.
Damit kann RST-MED Win zusammen mit dem ifap praxisCENTER weiter bis 2025 für Verordnungen auf allen Rezeptarten eingesetzt werden.
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*** RST-MED Win von der KBV für die Kodierunterstützung 2022 zertifiziert ***

Nach vollständiger Bearbeitung der KBV-Prüffälle zur Kodierunterstützung 2022 (Kodierregelwerk, Ambulante Kodierrichtlinien) wurde am 14. Dezember das Zertifizierungsverfahren durch Erteilung der Prüfnummer
  • Y/168/2201/36/067 erfolgreich abgeschlossen.

*** RST-MED Win von der KBV für die eAU zertifiziert ***

Nach Einreichung der bearbeiteten Prüffälle und erstellten Unterlagen zur eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) Mitte Juni wurde nach kleineren Änderung und Korrekturen Mitte Juli der erfolgreiche Abschluss der eAU-Zertifizierung für RST-MED Win mitgeteilt. Von der KBV wurde dafür die neue Prüfnummer
  • Y/80/2107/36/067 für die eAU vergeben.
Zusammen mit der bereits Anfang Mai 2021 von der gematik attestierten vollständig und fehlerfrei umgesetzten Schnittstelle zum KIM Clientmodul (KIM = Kommunikation im Medizinwesen) steht somit dem Einsatz der eAU ab 1. Oktober mit RST-MED Win nichts mehr im Wege.

Die grundlegenden Funktionen für die ePA (elektronische Patientenakte) sowie dem eRezept stehen im Zusammenspiel mit dem KIM-Modul für RST-MED Win bereits auch zur Verfügung.
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*** RST-MED Win für die Verordnungssoftwareschnittstelle (VoS) zertifiziert ***

Anfang Dezember erfolgte als letzte Zertifizierung für das Jahr 2020 die Zertifizierung für die B1-Schnittstelle der Verordnungssoftwareschnittstelle (VoS). Mit der VoS soll den Praxen die Möglichkeit des problemlosen Wechsels der verwendeten Medikamentendatenbank gegeben werden. Praktisch ist dies aber ohne Bedeutung, da es nur wenig Alternativen gibt und eine Medikamentendatenbank, die man kennt, nicht wechselt. Die Zertifizierung war aber Pflicht und wurde gleich mit der ersten Einreichung der Unterlagen zu den geforderten Prüffällen erfolgreich abgeschlossen. Von der KBV wurde dafür die Prüfnummer
  • Y/70/2012/36/067 für die B1-Schnittstelle der VoS erteilt.
Diese Prüfnummer ist bis Ende 2023 gültig.

Nachdem das Zertifizierungsverfahren für das neue Heilmittelformular (Muster 13) zu RST-MED Win fast abgeschlossen war, wurde die Einführung kurzfristig im September auf den 01.01.2021 verschoben. Zu wenige Praxiscomputersysteme hätten bis 01.10.2020 die notwendige Zertifizierung erlangt. Es wurden daher wieder die alten Heilmittelformulare für das vierte Quartal eingebaut und das Zertifizierungsverfahren dann nach dem Quartalsupdate abgeschlossen. Die erfolgreiche Zertifizierung endete in der neuen Prüfnummer
  • Y/495/2101/36/067 für die Heilmittelverordnung (Muster 13).
Die neuen Muster 10c und Muster 10c OEGD (SARS-CoV-2) wurden Anfang Oktober nach erfolgreicher Prüfung im Zertifizierungsportal der KBV ebenfalls für den Blankoformulardruck bereitgestellt.

*** RST-MED Win bis Ende 2023 für KVDT und KADT rezertifiziert ***

Nachdem für die KVDT-Rezertifizierung von RST-MED Win durch die KBV in Berlin bereits vorab online über das Zertifizierungsportal der KBV die 1-Click-Abrechnung per KV-Connect/KV-SafeNet geprüft und am 3. Dezember 2019 die Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen worden war, erfolgte am 27. Februar 2020 (in der noch Vor-Virus-Zeit) vor Ort in Berlin die KVDT/KADT-Rezertifizierung.

Kleinere, in der Regel nicht praxisrelevante Punkte wurden beanstandet (z.B. dass in ein bestimmtes Feld 61 Zeichen statt bisher 60 eingebbar sein musste, dass man bestimmte Kombinationen an Zusatzangaben eingeben muss, die in der Praxis so nie vorkommen können, dass bei bestimmten eGKs die Hausnummer nicht gesondert übermittelt werden darf) und nach dem Versand des Quartalsupdates Ende März geändert sowie die Korrekturen an die KBV übermittelt. Nach der Klärung von Unstimmigkeiten in den KBV-Prüffällen wurde am 16. April der erfolgreiche Abschluss der Zertifizierung mit den Prüfnummern
  • Y/1/2007/36/067 für die Kassenabrechnung (KVDT)
  • Y/2/2007/36/067 für die Kurarztabrechnung (KADT)
mitgeteilt. RST-MED Win ist damit bis Ende 2023 rezertifiziert und für den Einsatz in Arztpraxen, bei Kurärzten und im ambulanten Bereich von Kliniken zugelassen.

Auch für die KV-Connect-Anwendung "eTerminservice - Abrechnungsinformation 2.0 (TSS)" wurde im Juni mit RST-MED Win erfolgreich das Audit bei der kv.digital durchlaufen. Weniger als 23% der Praxiscomputersysteme hatten bis Ende Juni 2020 dieses Audit absolviert. Damit können Abrechnungsinformationen zu im Internet gebuchten Termin automatisch in den Terminkalender und die Abrechnung in RST-MED Win übernommen werden.

Für die zukünftigen KV-Connect-Anwendungen mussten ab Anfang 2020 alle Systeme noch einmal ein KV-Connect-Grundaudit durchlaufen, auch RST-MED Win, obwohl diese korrekte Funktionalität bereits viermal in den letzten Jahren im Rahmen von KV-Connect-Modulen (1-Click-Abrechnung, LDT, TSS etc.) gezeigt wurde.
Die über 30 Seiten Dokumentation und die 7 Videos zum Ablauf wurden Ende April bei der kv.digital eingereicht und nach Klarstellung zweier Punkte im Mai der erfolgreiche Abschluss des Audits "Anbindung an KV-Connect" bestätigt. Die Liste der erfolgreich auditierten Systeme ist bei der KV-Telematik abrufbar. Weniger als die Hälfte der Systeme hat zu diesem Zeitpunkt diesen Schritt erfolgreich vollzogen.
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*** RST-MED Win für den eTerminservice (TSS/TSVG) zertifiziert ***

Die Überweisungen an einen Facharzt bzw. Vermittlungen an einen Psychotherapeuten direkt aus dem Praxiscomputersystem heraus sollen ab Herbst 2019/Anfang 2020 elektronisch über KV-Connect möglich sein. Dazu liefert nach entsprechender Anfrage durch das Praxiscomputersystem über KV-Connect ein eTerminservice-Server (eTS-Server) einen Vermittlungscode, der in die Überweisungen eingetragen wird.
Damit die korrekte Funktionalität in den Praxiscomputersystemen sichergestellt wird, müssen alle Systeme in einem Audit bei der KV-Telematik umfangreiche Prüffälle bearbeiten und die korrekte Übertragung der Daten sowie Bedruckung der Formulare nachweisen.
Für RST-MED Win wurden die entsprechenden Funktionen ab Juli 2019 entwickelt, getestet und die umfangreichen Dokumente zum Audit bei der KV-Telematik eingereicht. Am 16. August wurde dann der erfolgreiche Abschluss des Audits der KV-Connect-Anwendung "eTerminservice 2.0" durch die KV-Telematik mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt waren weniger als 25 Systeme für den neuen eTerminservice 2.0 auditiert.
Die Unterlagen zur endgültigen Zertifizierung durch die KBV wurden am 27. August bei der KBV eingereicht. Noch am selben Tag kam die Nachricht, dass die Zertifizierung für RST-MED Win zum Thema eTerminservice erfolgreich abgeschlossen sei. Es wurde die neue Prüfnummer
  • Y/167/1908/38/067 für den eTerminservice (TSS/TSVG)
zugeteilt. Verfügbar sein wird das eTerminservice-Modul frühestens ab 2020, da erst ab diesem Zeitpunkt die technischen Voraussetzungen bei den KVen geschaffen sind.
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*** Weitere Blankoformulare für RST-MED Win zertifiziert ***

Anfang Februar 2019 wurden weitere Formulare zur Direktbedruckung und für den Blankoformulardruck in RST-MED Win integriert. Unter anderem handelte es sich dabei um das ab 1. April gültige neue Muster 4 (Krankenbeförderung) sowie um Muster 64 (Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter) und Muster 65 (Ärztliches Attest Kind).

Die Zertifizierungsunterlagen wurden am 4. Februar bei der KBV eingereicht und bereits am 6. Februar 2019 die komplette Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen. Alle in RST-MED Win verfügbaren KV-Formulare sind mit der Prüfnummer
  • Y/9/1901/36/067 für alle KV-Formulare im Blankoformulardruck (BfB)
bis Ende 2021 (in 2020 von der KBV verlängert bis Ende 2023) zertifiziert.

Damit sind jetzt mit 37 zertifizierte KV-Formulare, 8 BG-Formulare und über 20 sonstige Formulare (wie diversen HzV-Formularen) über 60 Formulare für den Voll-/Blankoformulardruck mittels Laserdrucker in RST-MED Win integriert.
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*** Konformität von RST-MED Win zur Konnektorschnittstelle bestätigt ***

Nach der Umsetzung der umfangreichen Anforderungen zur Ansteuerung des neuen Konnektors mit angeschlossenem E-Health-Terminal und integrierter SMC-B/Praxiskarte sowie Einreichung der Zertifizierungsunterlagen im Umfang von über 100 Seiten mit den Ergebnissen der abgearbeiteten Testfälle am 15. Mai 2018, wurde bereits am 16. Mai das positive Prüfungsergebnis von der gematik mitgeteilt.

"Die zur Prüfung der Konformität eingereichten Unterlagen zur Konnektorschnittstelle waren vollständig und fehlerfrei und es konnte ein positives Prüfergebnis für RST-MED Win bescheinigt werden", so das Bestätigungsschreiben der gematik vom 16. Mai 2018. Dem Einsatz von RST-MED Win im Zusammenhang mit Konnektor und Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) steht somit nichts mehr im Wege.

Alle Anwender von RST-MED Win erhalten mit dem nächsten Update konkrete Handlungsanweisungen zur weiteren Vorgehensweise bei der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI).

Ende Mai wurde der Blankoformulardruck in RST-MED Win für alle relevanten KV-Formulare erneut komplett von der KBV geprüft und das positive Prüfergebnis bereits am 5. Juni mit der neuen, bis Ende 2021 gültigen Prüfnummer
  • Y/9/1901/36/067 für alle 34 KV-Formulare im Blankoformulardruck (BfB)
bestätigt.
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*** BCS-Terminals für eGK und HBA zum Einsatz mit RST-MED Win getestet ***

Nachdem von fast allen Lesegeräte-Herstellern von der gematik zertifizierte E-Health-BCS-Terminals (stationär und mobil) angeboten werden, wurden in 2009, 2012 und 2013 insgesamt 12 verschiedene Geräte (8 stationäre und 4 mobile) intensiv in verschiedenen Szenarien mit RST-MED Win getestet.
Alle Geräte arbeiten problemlos mit RST-MED Win ab Version 2.4a zusammen. Die E-Health-BCS-Terminals (Basic Card Services) erfüllen alle die Mindestanforderungen der gematik, unterscheiden sich aber in Ausstattung und Bedienkomfort, was sich im Preis niederschlägt.
Folgende Geräte (in alphabetischer Reihenfolge) wurden erfolgreich getestet und können den Anwendern von RST-MED Win weiterempfohlen werden:

Der Test weiterer Geräte ist je nach Verfügbarkeit geplant.
Bei Fragen zum Thema E-Health-BCS-Terminals stehen wir Ihnen gerne telefonisch (Tel. 06636/1349) oder per E-Mail  Info@RST-Software.de zur Verfügung.
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RST-Software RST-MED Win MEDStation Bildverarbeitung


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